AGBs 

MO Anhängerverleih

Inhaberin:

Jennifer Otschakowski

Oberwiesenstr. 11

67551 Worms

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über die Vermietung von Anhängern und Zubehör, die zwischen der Vermieterin und dem Vertragspartner geschlossen werden.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Vermieterin hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Reservierung

(1) Die Darstellung der Anhänger auf Flyern, Website oder Online-Plattformen stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Mietangebots.

(2) Ein Mietvertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Bestätigung der Vermieterin sowie durch die Unterzeichnung des Mietvertrags bei Übergabe des Fahrzeugs zustande.

(3) Reservierungen sind verbindlich. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Mietbeginn ohne fristgerechte Stornierung bleibt der Mieter zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet.

§ 3 Mietpreis, Kaution und Zahlungsbedingungen**

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Mietpreise laut Mietvertrag bzw. aktueller Preisliste.

(2) Der Mietpreis sowie die vereinbarte Kaution sind vor Übergabe des Anhängers in bar oder per vereinbarter digitaler Zahlungsmethode zu entrichten.

(3) Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer, schadensfreier und fristgerechter Rückgabe des Anhängers vollständig zurückerstattet. Gegen Ansprüche der Vermieterin kann mit der Kaution aufgerechnet werden.

§ 4 Übergabe und Zustand des Mietgegenstands**

(1) Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger bei Übergabe gemeinsam mit der Vermieterin auf Mängel, Beschädigungen und Vollständigkeit des Zubehörs zu überprüfen.

(2) Vorhandene Schäden werden im Übergabeprotokoll bzw. Mietvertrag schriftlich festgehalten.

(3) Der Mieter hat bei Übergabe einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung sowie einen für das Gespann gültigen Führerschein im Original vorzulegen.

§ 5 Pflichten des Mieters und Nutzungsbestimmungen**

(1) Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger pfleglich zu behandeln und die gesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten.

(2) Insbesondere verpflichtet sich der Mieter zu Folgendem:

 * Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Achslasten und des zulässigen Gesamtgewichts.

 * Ordnungsgemäße Sicherung der Ladung.

 * Ordnungsgemäßes Ankuppeln und Sichern des Anhängers am Zugfahrzeug.

 * Verwendung von Diebstahlsicherungen bei Unterbrechung der Fahrt oder beim Abstellen.

   (3) Die Untervermietung oder Überlassung des Anhängers an unbefugte Dritte ist untersagt.

   (4) Fahrten ins Ausland sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin gestattet.

§ 6 Rückgabe, Verspätung und Schlüsselverlust**

(1) Der Anhänger ist zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt am vereinbarten Übergabeort in gereinigtem und betriebsbereitem Zustand zurückzugeben.

(2) Verspätete Rückgabe: Gibt der Mieter den Anhänger nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, fällt für jede angefangene Stunde der Verspätung eine Strafgebühr von 10,00 EUR an, jedoch bis zu einem Maximalbetrag von 5 Stunden, also maximal 50,00 EUR für den betreffenden Tag. Ab der 6. Stunde Verspätung wird der volle Tagesmietsatz berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Vermieterin wegen Folgebuchungen bleiben unberührt.

(3) Schlüsselverlust: Bei Verlust des Fahrzeugschlüssels oder des Schloss-Schlüssels wird dem Mieter eine Pauschale für den Schlüsselersatz in Höhe von 30,00 EUR in Rechnung gestellt. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung des Mieters, Schäden und Nutzungsausfall**

(1) Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden am Anhänger sowie für Verlust, Diebstahl oder Entwendung des Anhängers oder dessen Zubehörs nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der Mieter haftet ebenso für Beschädigungen, die durch unsachgemäße Beladung, mangelhafte Ladungssicherung oder Überschreitung der zulässigen Nutzlast entstehen.

(3) Nutzungsausfallpauschale: Ist der Anhänger aufgrund eines vom Mieter zu vertretenden Schadens oder Unfalls nicht vermietbar, wird dem Mieter für die Dauer der Reparatur bzw. bis zum Erhalt eines Ersatzfahrzeugs eine Nutzungsausfallpauschale in Höhe von 60,00 EUR pro Tag berechnet.

(4) Treten während der Mietzeit Mängel oder Schäden auf, ist die Vermieterin unverzüglich zu informieren. Bei Unfällen, Diebstahl oder Vandalismus ist zudem umgehend die Polizei einzuschalten.

§ 8 Haftung der Vermieterin**

(1) Die Vermieterin haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Vermieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Kardinalpflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 9 Stornierung**

(1) Der Mieter kann eine Reservierung vor Mietbeginn stornieren. Die Stornierung bedarf der Textform.

(2) Bei einer Stornierung können folgende Bearbeitungs- bzw. Stornogebühren anfallen:

 * Bis 24 Stunden vor Mietbeginn: kostenfrei.

 * Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises.

 * Bei Nichterscheinen, also No-Show: 100 % des vereinbarten Mietpreises.

§ 10 Datenschutz**

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Mietvertrags gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, also der DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

§ 11 Schlussbestimmungen**

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Worms.

Stand: August 2026.

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Oberwiesenstr. 11
67551 Worms