Fragen zur Anhängervemitung

Wichtige Hinweise zum Mietvertrag

Die Vereinbarungen zur Anmietung des Anhängers 

Dies umfasst insbesondere:

 Die Mietbedingungen und Pflichten während der Nutzungsdauer

 Regelungen zur Haftung bei eventuellen Schäden am Anhänger

 Bestimmungen zum Ersatz bei Verlust oder Beschädigung von Zubehör (wie z. B. Spanngurten.

Verspätung oder Nichtabgabe.

den MO Anhängerverleih regelt klar die Pflichten des Mieters bei einer verspäteten Rückgabe. Bei einer Fristüberschreitung von bis zu fünf Stunden fällt eine stündliche Vertragsstrafe von 10,00 € an. Danach oder bei einer nicht erfolgten Rückgabe greifen eine tägliche Schadensersatzgebühr von 60,00 € sowie weitere rechtliche Schritte.

Konsequenzen bei Nichtzahlung

Zahlungsverzug, Nutzung und Reparaturen. Bei Zahlungsverzug fallen eine Mahngebühr von 15,00 € zzgl. Porto an und eventuelle Inkassokosten zu Lasten des Mieters. 

Was ist mit einer Schlüsselübergabe

Eine Schlüsselübergabebestätigung für den Anhänger wird immer mit einer Unterschrift bestätigt 

Es legt fest, dass bei Verlust oder beschädigter Rückgabe der beiden Schlüssel eine Gebühr von 30,00 € von der Kaution einbehalten wird.

Hinweis zur Instandhaltung

Alle anfallenden Reparaturen werden ausschließlich in unserer eigenen Werkstatt absolviert. Eigenmächtige Reparaturen oder Fahrten in andere Werkstätten sind ohne vorherige Rücksprache mit uns nicht zulässig. Bitte kontaktiere uns bei jeglichem Bedarf direkt.

Transport von Gefahrgut

Der Transport von Gefahrgütern jeglicher Art ist mit unseren Anhängern grundsätzlich strengstens verboten. Unsere Fahrzeuge und Anhänger sind weder für Gefahrguttransporte ausgelegt noch entsprechend zertifiziert.

Was ist mit Beschädigungen oder Verlust

Für Beschädigungen am Anhänger sowie für fehlendes Zubehör (wie Spanngurte, Netze etc.) trägt der Mieter die vollen Kosten. Diese Beträge werden direkt von der hinterlegten Kaution abgezogen. Bei größeren Schäden wird die Kaution vollständig einbehalten und dem Mieter zusätzlich eine entsprechende Reparatur- bzw. Schadensrechnung ausgestellt.

Verbot der Weitergabe & Haftung

Die Weitergabe des gemieteten Anhängers an Dritte ist grundsätzlich strengstens untersagt und nur nach vorheriger, ausdrücklicher Absprache mit uns gestattet.

Sollte der Anhänger dennoch unbefugt an andere Personen übergeben werden, haftet der vertragliche Mieter zu 100 % für alle daraus entstehenden Schäden, Unfälle oder Folgeschäden.

Hinweis zur Zuladung und Haftung

Die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters. Überladung ist grundsätzlich untersagt.

Sollte es durch eine Überladung zu Bußgeldern, Polizeistrafen oder Schäden am Anhänger (sowie an Dritten) kommen, trägt sämtliche Kosten zu 100 % der Mieter.

Hinweis zur Übersicht:

Auf unserer Website finden Sie übersichtliche Zusammenfassungen unserer Mietbedingungen und Konditionen. Die vollständigen und ausführlichen Vertragsbedingungen erhalten Sie direkt vor Ort bei der Übergabe des Anhängers zum Vertragsabschluss, damit Sie alle Details in Ruhe und stichgenau nachlesen können.